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Mittelalter / Neuzeit

Familie von Rückingen, Patrizier in Frankfurt

Infopunkt

   Ort: Frankfurt

 

   Zeit: um 1400 n.Chr. - 1523 n.Chr.


 

    Abschnitt unten Ein Kampf um ein Wams aus Sammet

 

    Abschnitt unten Ein neuer Teil der Geschichte nimmt seinen Anfang

 

    Abschnitt unten Quellen zu diesem Text

Wappen

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Durch einen Zufall gelangte das Buch "Frankfurter Sagen" in unsere Hände. Darin ist folgende Sage abgedruckt:

Ein Kampf um ein Wams aus Sammet

Es sind wohl mehr als fünfhundert Jahre her, da ritt Johann von Rückingen, ein Herr aus einem alten Frankfurter Geschlecht, über den Brennerpaß nach Venedig. Da stieg er auf ein Schiff, denn er hatte gelobt, eine Wallfahrt nach Jerusalem zu machen. Warum er das Gelübde getan und was er sonst noch erlebt hatte, davon weiß man nichts. Nur eins steht in den alten Schriften zu lesen, daß er da ein Ritter des Heiligen Grabes geworden ist. Er hatte damit das Recht, ein kleines goldenes Schwert an einer goldenen Kette über einem Wams aus Sammet zu tragen. Als Johann von Rückingen wieder über den Brennerpaß ritt, freute er sich schon darauf, in Frankfurt seinen neuen Staat zu zeigen. Er kleidete sich gern so, daß die Leute auf ihn sahen, und gab den Gewandschneidern reichlich Arbeit. Aber er hatte nicht mit dem Rat der Stadt gerechnet. Damals kamen nämlich merkwürdige Moden auf, verschiedenfarbige Hosenbeine, das eine gelb und das andere rot, auch geschlitzte Röcke mit grellbuntem Tuch unterlegt. Der Rat wollte so etwas nicht dulden und erließ eine strenge Verordnung. Besonders war es verboten, Sammet zu tragen und güldene Stücke anzulegen. Jede Übertretung sollte zehn Gulden Strafe kosten.
Johann von Rückingen hielt es nun aber für sein gutes Recht, gerade das zu tragen, was der Rat verboten hatte, nämlich sein Wams aus Sammet und seine güldenen Stücke. Als er sich zum ersten Male so sehen ließ, wurde er sofort angehalten. Die Stadtknechte sagten, er müsse die festgesetzte Strafe zahlen, weil er sich gegen die Verordnung vergangen habe. Er beschwerte sich, hatte auch gute Fürsprache, doch der Rat ließ nicht mit sich reden und zog die zehn Gulden ein.
Der Bestrafte erhob schriftlich Einspruch und schlug darin einen scharfen Ton an. Er zeigte sich wieder in seinem Wams von Sammet, weigert sich, die neue Geldbuße zu zahlen, und setzte in jeder Weise seinen Kopf auf. Als der Pfennigmeister ihn wegen der Strafe drängte, kündigt er trotzig das Frankfurter Bürgerrecht auf. Prompt ließ ihm der Rat sagen, daß er nun kein Bürger mehr sei. Er müsse entweder innerhalb eines Monats die Stadt verlassen oder als Ortsfremder in die Herberge ziehen.
Kaiser Max hörte von der Geschichte und schickte den Ritter Dietrich, ein gutes Wort für Johann von Rückingen einzulegen. Aber der Bürgermeister von Frankfurt sagte dem Abgesandten des Kaisers klipp und klar, der Rat habe nicht nur das Recht, Gesetze zu erlassen, sondern auch die Pflicht, darauf zu achten, daß sie befolgt würden. Trotz der Fürbitte des Kaisers könne er bei einem widerspenstigen Bürger keine Ausnahme machen. Also wich der Rat der Freien Stadt in einer Sache, die er für Recht hielt, auch vor dem Kaiser nicht zurück. Der Trotzkopf Johann von Rückingen gab den Kampf nicht auf. Der Rat mußte ihn von neuem verwarnen und drohte, wenn er nicht auszöge, ihm die Haustür zu versiegeln. Doch Johann von Rückingen beschimpfte noch den Richter, der mit dem Siegel kam. Da machte der Rat endlich ernst. Er schickte Stadtknechte, die den Störrigen holen und in den Turm bringen mußten. Wieder kamen Fürsprecher zum Bürgermeister und erreichten die Zusage, daß er freigelassen werden solle, wenn er schriftlich verspreche, in Zukunft zu gehorchen. Aber er schalt bloß auf den Rat und auf den Bürgermeister. Damit das Volk ihn nicht hörte, wurden die Fenster vernagelt, und er mußte im Dunklen sitzen. Niemand durfte mit ihm sprechen, auch der Wärter nicht, der ihm zweimal am Tage zu essen und trinken brachte. Da schwieg er zuletzt. Endlich, nach sieben Wochen, meinte er selber, er habe nun lange genug getrotzt, gab seinen Wiederstand auf und versprach, die Verordnung des Rates zu befolgen. Darüber wurde eine Urkunde aufgesetzt. Zwei von seinen Verwandten, darunter ein Ratsherr, untersiegelten mit ihm, und der Kampf um das Wams aus Sammet war zu Ende. Die Geschichte sprach sich überall herum. Nicht bloß in Frankfurt, sondern im ganzen Reiche schüttelten die Leute den Kopf - nicht bloß über Johann von Rückingen und seine Narrheit, sondern auch über den Rat, der solche Gesetze machte. Und das Kopfschütteln vermochte mehr als die Fürsprache des Kaisers. Die hohen Herren im Rate setzten sich zusammen und hoben in aller Stille die Kleiderordnung auf, so daß jedermann tragen konnte, wozu er Lust hatte.
Als Johann von Rückingen von der Aufhebung hörte, hat er gelacht, und das so herzhaft, daß die, die bei ihm waren, mitlachen mußten. Es ging auch bald das Gerede, er habe den Narren nur gespielt, um die Verordnung aus der Welt zu schaffen.

Ein neuer Teil der Geschichte nimmt seinen Anfang

Zuerst waren wir der Meinung, diese Sage beziehe sich auf den Rückinger Ortsadel, allerdings kam dann wieder der Zufall zur Hilfe. Über das Internet fanden wir ein weiteres Buch: "Die Chronik Eisenberger". Darin wird unter anderen eine Familie "von Rückingen" erwähnt die in Frankfurt lebte und ein anderes Wappen führte als der hiesige Ortsadel.
Daraufhin stellten wir weitere Nachforschungen an, die in den folgenden Abschnitten nachzulesen sind.

Die Sage selbst hat eine wahren Hintergrund. Darauf wird im Abschnitt: Der Fall Johann von Rückingen im Jahr 1489 näher eingegangen.


   Quellen:

    Frankfurter Sagen
    Die Chronik Eisenberger

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