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Mittelalter / Neuzeit

Familie von Rückingen, Patrizier in Frankfurt

Infopunkt

   Ort: Frankfurt

 

   Zeit: um 1489 n.Chr.


 

    Abschnitt unten Der Fall Johann von Rückingen im Jahr 1489

 

    Abschnitt unten Weiteres aus dem Leben des Johann

 

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Der Fall Johann von Rückingen im Jahr 1489

Die im Abschnitt "Eine Sage und ein neuer Teil der Geschichte beginnt" geschriebene Sage über Johann von Rückingen hat einen historischen Hintergrund.

Johann von Rückingen brachte 1487 von seiner Jerusalemwallfahrt, nachdem er Ritter des Heiligen Grabes geworden war, einen Orden mit in die Heimat nach Frankfurt.
Der Orden bestand aus den Symbolen Rose und Schwert. Auf dem um das Schwert geschlungene Band stand: POVR LOIAVLT`MAINTENIER - Für treue Dienste. Zu diesem Orden gehörten eine goldene Kette und ein Wams aus Samt.
Johann von Rückingen wurde vom Rat der Stadt Frankfurt untersagt, die goldene Kette und den Wams aus Sammet zu tragen. Den Orden selbst durfte er tragen.

In der Kleiderordnung der Stadt Frankfurt von 1488 steht dazu folgendes:
....keyn burger gulden oder vergulte ketten oder ander vergulte kleynot, auch keyn perlin tragen.
Weiter durfte keine Kleidung aus Samt oder Atlas getragen werden.
Bestraft wurde ein Vergehen mit 3 Gulden.
Sinn dieser Kleiderordnung war unter anderem, dass die soziale Zuordnung zu den Ständen an der Kleidung erkennbar sein sollte. Die Büttel sollten an der Kleidung den Stand ablesen können, um die Anwendung der Ordnung wirksam durchsetzen zu können.
Weiter sollten Luxus und Ausschweifung reduziert werden, um nicht den Zorn Gottes hervorzurufen.

Der Rat der Stadt Frankfurt wies Johann an, dass er sich wie alle Bürger an das Gesetz halten müsse. Aber Johann von Rückingen zeigte sich stur und zahlte auch nicht die ihm auferlegte Geldbuße. Letztlich gab er 1489 zornig seine Bürgerrechte auf.
Trotz adeliger Fürsprache blieb der Rat hart. Der Rat hatte Privilegien und Ordnung unter den Bürgern zu bestimmen und diese auch durchzusetzen.
Und weil sich Johann von Rückingen weiter nicht an die Gesetze hielt, wurde er im Bornheimer Turm inhaftiert.
Johann hätte innerhalb von 8 Tagen wieder Bürger werden können, wenn er sich verhalten würde wie die anderen Bürger. Der Rat war auch auf Königlichen Wunsch bereit, auf die Geldbuße zu verzichten.
Nach sieben Wochen und nach dem schriftlichen Versprechen, dass er sich an die Kleiderordnung halten würde, wurde er aus der Beugehaft entlassen. Zwei seiner Verwandten unterzeichneten das Versprechen ebenfalls.
Für den geschuldeten Geldbetrag hielt der Rat sich an Johann´s Ehefrau Agatha Monis.

Dass später die Kleiderordnung aufgehoben wurde, wie es in der Sage steht, stimmt so nicht. Sie wurde nur im Laufe der Jahre immer wieder verändert.

In Frankfurt ist nur der Fall des Johann von Rückingen und die damit verbundene rigorose Durchsetzung der Kleiderordnung bekannt.
Vermutlich ist die Motivation der scharfen Reaktion des Rates Privathass gegen den aus ihrer Mitte, der sich durch die Zeichen seiner Würde über sie erheben wollte.

Weiteres aus dem Leben des Johann

Aus seiner Ehe mit Agatha Monis gingen keine Kinder hervor. Nach dem Tod seiner Frau 1502 wurde er zum Kantor im St. Bartholomäus Stift zu Frankfurt ernannt. Dieses Amt musste er aber wenig später wieder niederlegen, weil das Kapitel Heinrich vom Rhein zum Kantor gewählt hatte. Seinen Titel durfte er bis zu seinem Tod 1509 beibehalten.


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   Quellen:

    Frankfurter Sagen
    Die Chronik Eisenberger
    Die Bürgerbücher der Reichstadt Frankfurt

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